Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) – Förderverein LAV Tübingen e.V.
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden “Tickets” genannt) zu Veranstaltungen (wie z.B. dem Soundtrack-Event) des Fördervereins LAV Tübingen e.V. („Veranstalter“) sowie der Zutritt zum SV03 Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket- Geschäftsbedingungen (“ATGB”) sowie der Stadionordnung des Veranstalters, die ausdrücklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
- 1 Ticketbestellung
Tickets, für die von dem Veranstalter durchgeführten Leichtathletik Sportfeste sind grundsätzlich nur bei dem Veranstalter oder den, von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebenen Angebot von dem Veranstalter angenommen.
- 2 Zahlungsmodalitäten
Die Höhe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Veranstalters. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben dem Kunden übersandte Tickets im Eigentum des Veranstalters.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kreditkarten- bzw. Kontodeckung vorliegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.
Für die von dem Veranstalter autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden.
- 3 Ticketauswahl
Falls der Kunde nichts anderes bestimmt hat, ist der Veranstalter im Falle des Ausverkaufs der gewünschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der nächst höheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren.
- 4 Ticketversand
Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Veranstalter.
- 5 Reklamationen
Der Käufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzüglich binnen dreier Arbeitstage nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 11 genannten Kontaktadresse zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Neubestellung der Tickets.
- 6 Rücknahme/Erstattung der Tickets
Ein Umtausch der Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung oder dem Nichtantreten eines angekündigten Sportlers oder Künstlers besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung kann das Ticket für diese Veranstaltung bis 72 Stunden vor der Veranstaltung zurückgegeben und erstattet werden. Eine Erstattung kann nur in der Vorverkaufsstelle erfolgen, in der das Ticket erworben wurde. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhält der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rückgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurück, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Rückerstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt.
- 7 Weitergabe der Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen liegt es im Interesse des Veranstalters und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschließlich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
- a) Tickets bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
- b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich und / oder kommerziell zu veräußern;
- c) im Rahmen einer privaten Weitergabe die Tickets zu einem höheren Preis als den, der auf den Tickets angegeben ist, zu veräußern;
- d) Tickets an Personen weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden;
- e) Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
Auf Verlangen des Veranstalters ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen.
Wird ein Ticket für die vorgenannten unzulässigen Zwecke verwendet oder verstößt der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungültig. Der Veranstalter ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket auch elektronisch zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn dem Stadion zu verweisen.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Veranstalter von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
- 8 Recht am eigenen Bild
Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und / oder Aufzeichnungen von Bild und / oder Ton. die von dem Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.
- 9 Stadionordnung
Kinder bis einschließlich des zwölften Lebensjahres haben, in Begleitung einer Begleitperson, die im Besitz eines gültigen Tickets ist, freien Eintritt, jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz.
Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Veranstalter jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gültigkeit.
Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Veranstalters und des Sicherheitspersonals im Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Gesellschaft und Sicherheitspersonal im Stadion bei der Überprüfung seiner Identität zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstände, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden.
Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträglich sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, diskriminierende, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten
Gegenstände dürfen nicht in das Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorläufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten.
Das Betreten des Spielfeldes und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt. Personen, die unter Alkohol oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, können des Stadions verwiesen werden.
Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Halle mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei der Veranstaltung erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
Der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und / oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt.
Für jeden Verstoß gegen die vorgenannten Verbote kann der Veranstalter die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Zudem behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstoßen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschließen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und / oder weitere zivil- und / oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
- 10 Kontakt
Förderverein LAV Tübingen e.V.
Freibad 3
72072 Tübingen
Tel: 07121 / 68412
- 11 Haftungsausschluss
Der Aufenthalt an und im SV03 Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Veranstalters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor.
- 12 Datenverarbeitung / Datenschutz
Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden seitens des Veranstalters unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden von dem Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Veranstalter ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann.
- 13 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Veranstalters. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz des Veranstalters.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz des Veranstalters vereinbart.
- 14 Schlussklausel
Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.