Teilnahmebedingungen für Wettbewerbe des Soundtrack-Events 2019
(1) Das Soundtrack-Event besteht aus den Wettbewerben European Athletics Classic Meeting, offenes internationales Soundtrack-Meeting, Soundtrack10k, Soundtrack Schülerlauf und Sound and Jump Kids und wird in Tübingen durchgeführt.
(2) Veranstalter des Soundtrack-Events ist der Förderverein LAV Tübingen e.V..
(3) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmer des Soundtrack-Events ist der Förderverein LAV Tübingen e.V..
(4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnimmt.
(5) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchte.
- 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen einem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag).
(2) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Interessierten eine E-Mail-Anmeldebestätigung bzw. im Zweitraum der Online-Nachmeldung eine Teilnahmebestätigung zusendet.
Bei einer schriftlichen Anmeldung des Interessierten kommt der Organisationsvertrag zustande, wenn der Organisationsbeitrag vom Konto des Interessierten abgebucht wurde.
(3) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich jeweils für die einzelnen Wettbewerbe folgende sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrags (die Regeln der Teilnahmebedingungen gehen im Falle des Widerspruchs den sportlichen Regeln vor):
(a) Alle Wettbewerbe des Soundtrack-Events werden nach den internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des DLV durchgeführt. Dies gilt für Läufer mit und ohne DLV-Startpass.
(b) Die Einhaltung der o. g. sportlichen Regeln wird von der Wettkampfaufsicht des Verbandes kontrolliert und protokolliert.
(c) Für den Schülerlauf und Sound and Jump Kids gelten zusätzlich zu den unter (a) aufgeführten Regeln das vom Förderverein LAV Tübingen e.V. erstellte Reglement.
(4) Die sportlichen Regeln, die hier aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmer nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom Veranstalter auf dessen Internetseite oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden Teil des Organisationsvertrages.
- 2 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit der Teilnehmer
(1) Der Veranstalter veröffentlicht für alle Wettbewerbe die Teilnahmevoraussetzungen auf seiner Internetseite (nachfolgend Ausschreibungengenannt). Diese sind für jeden Teilnehmer verbindlich.
(2) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen.
(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
- 3 Anmeldung und Teilnehmerbeitrag
(1) Interessierte können sich zur Teilnahme an einem Wettbewerb über die Online-Anmeldung im Internet anmelden. Der Veranstalter akzeptiert keine Anmeldungen per E- Mail, Telefon, Fax etc.
(2) Jeder Teilnehmer muss zur Abholung der Startunterlagen die E-Mail-Teilnahmebestätigung und einen gültigen Personalausweis bzw. gültigen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorlegen.
(3) Der Veranstalter veröffentlicht als Teil der Ausschreibungen einen Termin, bis zu dem sich Interessierte anmelden können (Anmeldeschluss). Der Veranstalter gibt dabei auch in der Regel die maximale Anzahl von Teilnehmern je Wettbewerb bekannt (Teilnehmerlimit). Jeder, der die Voraussetzungen für einen Wettbewerb der Veranstaltung entsprechend der Ausschreibungsbedingungen erfüllt, kann sich bis zum Anmeldeschluss anmelden, sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht ist.
(4) Sollte ein Wettbewerb in den Ausschreibungen kein Teilnehmerlimit aufweisen, behält sich der Veranstalter vor, ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Teilnehmerlimit überschreiten, werden nicht angenommen. Sollten zum Zeitpunkt, an dem der Veranstalter das Teilnehmerlimit festsetzt, mehr Anmeldungen beim Veranstalter eingegangen sein, als Startplätze verfügbar sind, entscheidet die Reihenfolge der Buchungen der Zahlungseingänge der Interessierten auf dem Konto des Veranstalters über die Teilnahme.
(5) Mit der Anmeldung sind die Startgebühren sowie ggf. die individuell gewählten Zusatzleistungen (z. B. Merchandise-Artikel) zur Zahlung fällig. Die Höhe der Startgebühren ist vom Zeitpunkt der Anmeldung abhängig.
(6) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem Wettbewerb entsteht erst dann, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgebühr und eventuell gebuchte Zusatzleistungen) auf dem Konto des Veranstalters eingegangen ist. Sollte der Organisationsbeitrag bis Anmeldeschluss nicht eingegangen sein, verfällt der Anspruch auf einen Startplatz. Eine Teilnahme ist dann nur noch im Rahmen einer Nachmeldung gegen Barzahlung der erhöhten Nachmeldegebühr möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht ist.
(7) Das Teilnahmerecht ist ein höchstpersönliches Recht und ist nicht übertragbar. Teilnehmer dürfen ihre Startnummer nicht auf Dritte übertragen. Der Veranstalter disqualifiziert Teilnehmer, welche gegen diese Regeln verstoßen. § 8 Abs. 4 dieser Teilnahmebedingungen gilt entsprechend.
Abholung der Startunterlagen
(8) Der Teilnehmer erhält alle zur Teilnahme notwendigen Startunterlagen (Startbeutel, Startnummer mit Transponder, Teilnehmershirt) in der Paul Horn Arena am Veranstaltungstag.
- 4 Zahlungsbedingungen
(1) Inländische Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland können bis zum 09. Juni 2019 je nach Wettbewerb per Überweisung, S€PA-Lastschrift, PayPal oder Kreditkarte zahlen.
(2) Ausländische Teilnehmer können zwischen dem S€PA- Lastschriftverkehr (je nach Verfügbarkeit), Kreditkarten- (Mastercard oder Visa), PayPal- oder Überweisung wählen.
(3) Nachmeldungen am Veranstaltungstag können ausschließlich bar bezahlt werden.
(4) Gebühren, die aufgrund fehlerhafter Bank- bzw. Kreditkartenangaben oder Rücklastschriften entstehen, werden dem Teilnehmer pauschal mit € 7,50 in Rechnung gestellt.
- 5 Nichtantritt bei der Veranstaltung
Bei Nichtantritt zur Veranstaltung werden weder die gezahlte Startgebühr noch Zusatzleistungen wie u. a. Teilnehmershirt rückerstattet. Das gebuchte Teilnehmershirt schicken wir falls gewünscht nach der Veranstaltung gegen Zusendung eines frankierten Rückumschlags (aktuell € 1,45) zu.
- 6 Sicherheit während der Veranstaltung
(1) Der Veranstalter gibt den Teilnehmern alle für die Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder den Startunterlagen verbindlich bekannt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Vorgaben an die Teilnehmer zu beachten und umzusetzen.
(2) Der Teilnehmer wird den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (z. B. Ordner, Streckenposten, Zielpersonal oder Sanitätsdienste) Folge leisten.
(3) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass ein Teil der Wettbewerbe (Soundtrack10k) Wettbewerbe der Veranstaltung überwiegend auf öffentlichen Wegen durchgeführt werden. Der Veranstalter prüft vor Beginn aller Wettkämpfe die jeweiligen Strecken und beseitigt sichtbare Hindernisse und Gefahrenquellen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Strecke Unebenheiten und Besonderheiten aufweisen kann. Der Teilnehmer wird hierauf besonders achten.
(4) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
(5) Es gelten im Übrigen die Ausschreibungen der jeweiligen Wettbewerbe sowie die Internationalen Wettkampfregeln (IWR) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) und der International Association of Athletics Federations (IAAF).
- 7 Ausschluss und Disqualifikation
(1) Der Veranstalter und das Wettkampfgericht sind berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen (Disqualifikation), wenn eine oder mehrere der folgenden Sachverhalte gegeben sind:
(a) Teilnahme ohne den gemäß § 8 dieser Teilnahmebedingungen für die Zeitmessung vorgesehenen Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Transponder oder Zeitmessung (z. B. fehlende Zwischenzeiten, Verlassen oder Abkürzen der Strecke).
(b) falsche Angaben von persönlichen Daten im Rahmen der Anmeldung.
(c) eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV oder die IAAF zum Zeitpunkt des Starts.
(d) der Verdacht oder der Nachweis der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping).
(e) Begründete Annahme des Veranstalters oder des von ihm beauftragten ärztlichen Fachpersonals, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder diese nicht fortsetzen kann, weil die Gesundheit des Teilnehmers gefährdet erscheint oder ist.
(f) Verändern der Startnummer in irgendeiner Weise (z. B. der Werbeaufdruck wird unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen).
(g) Verstöße gegen die sportlichen Regeln der jeweiligen Wettbewerbe der unter § 1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen genannten Institutionen, die nach dem jeweiligen Regelwerk zur Disqualifikation führen.
(h) Weitergabe der Startnummer mit Transponder an andere Personen.
(i) Start ohne Startnummer.
(j) Start mit mehr als einem Transponder.
(k) Überschreitung des vom Veranstalter vorgegebenen Zeitlimits beim Soundtrack10k: 1:30 Stunden netto
Offizielles Ende: Sobald ein Teilnehmer vom gekennzeichneten Schlussfahrrads am Ende des Feldes überholt wird, ist er aus dem Wettbewerb ausgeschieden und hat die Strecke bzw. Straße zu verlassen. Sein Versicherungsschutz erlischt mit diesem Zeitpunkt. Die Straßen sind dann nicht mehr verkehrsfrei.
(l) Unterschreitung des vom Veranstalter für den jeweiligen Wettbewerb geforderten Mindestalters
(m) Mitführen eines Babyjoggers.
(n) Mitführen von Tieren.
(o) Mitführen bzw. Nutzen von sonstigen technischen Hilfsmitteln. Hierzu gehören auch insbesondere iPods, Smartphones mit Kopfhörern oder sonstige Abspielgeräte für Musik.
(p) Begleiten von Läufern auf Fortbewegungsmitteln wie Fahrrädern, Inline-Skates etc.
(3) Sollte ein oder sollten mehrere Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für vom Veranstalter nicht erlaubte Aktivitäten nutzen, die das Ansehen des Veranstalters oder seiner Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, diese Teilnehmer nicht starten zu lassen bzw. diese Teilnehmer zu disqualifizieren.
(4) Bei jeder Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgelder und der Gebühren für Zusatzleistungen.
(5) Gegen eine Wertung bzw. eine Disqualifikation kann maximal bis 24 Stunden nach dem Rennen beim offiziellen Wettkampfgericht Einspruch eingelegt werden. Der Veranstalter wird diesen gemeinsam mit dem offiziellen Wettkampfgericht prüfen und innerhalb von weiteren 24 Stunden ein Urteil fällen. Im Zweifel gelten die Wettkampfbestimmungen des DLV bzw. der IAAF.
(6) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer bei groben Verstößen auch nach Ablauf der Einspruchsfrist zu disqualifizieren.
- 8 Zeitmessung und Ergebnisse
(1) Die Zeitmessung erfolgt für die Wettbewerbe Soundtrack10k und Schülerlauf ausschließlich über auf der Rückseite der Startnummern integrierten Transponder der race result AG. Der Transponder selbst erfasst und verarbeitet keine Daten.
(2) Der Veranstalter kann die Zeitmessung nur bei ordnungsgemäßer Befestigung der Startnummer und dem Überqueren aller ausgelegten Messmattensysteme gewährleisten.
(3) Der obligatorische Transponder für die Zeitmessung wird im Rahmen der Anmeldung mit gekauft.
(4) Direkt nach der Veranstaltung werden vorläufige Ergebnislisten veröffentlicht. Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den sportlichen Regeln der unter § 1 Abs. 3 dieser Teilnahmebedingungen genannten Institutionen. Erst nach Ablauf der Einspruchsfrist bzw. Bearbeitung der Einsprüche veröffentlicht der organisatorische Veranstalter die endgültige Darstellung der Ergebnisse aller Wettbewerbe. Bis zu diesem Zeitpunkt können sich Platzierungen ändern.
- 9 Persönlichkeitsrecht und Datenschutz
(1) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Soziale Medien, Live-Streaming, Live-Übertragung des Hauptprogramms im SWR-Fernsehen) oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(2) Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung und Kommunikation notwendigen Daten.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit der Veröffentlichung von Name, Vorname, Geschlecht, Altersklasse, Wohnort, Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Medien wie Online-Medien (z. B. Live-Streaming), Printmedien, App und Fernsehen einverstanden.
(4) Der Veranstalter gibt mit ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers in der Online-Anmeldung personenbezogene Daten des Teilnehmers zu folgenden Zwecken an folgende Unternehmen weiter:
(a) Die race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen führt die Zeitmessungen des Soundtrack10k und Schülerlaufs durch. Die ST Sportservice GmbH, Wiesenring 11, 04159 Leipzig, führt die Datenverarbeitung und Messungen des European Athletics Classic Meetings und internationalen Soundtrack Meetings durch. Der Teilnehmer stimmt zu, dass vom Veranstalter Name, Vorname, Anschrift, Geschlecht, Geburtsjahr, Nationalität, Verein, Startnummer des Teilnehmers an die race result AG oder die ST Sportservice GmbH zum Zweck der Zeitmessung, Weiten- und Höhnemessung, Erstellung der Starter- und Ergebnislisten samt Platzierungen sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben und auch dort gespeichert werden.
(b) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers bei Buchung einer Zusatzleistung an den entsprechenden Dienstleister (z. B. an race result für den SMS- Service) weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der jeweiligen Dienstleistung notwendig ist.
(c) Sofern abonniert, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Vorname, Name, Geschlecht und E-Mail-Adresse für den Versand des Newsletters und E-Mailings an den Dienstleister Newsletter2Go GmbH, Köpenicker Str. 126, 10179 Berlin weitergegeben und gespeichert werden.
(d) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung nutzen darf.
(e) Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.
(f) Der Teilnehmer ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zu widersprechen. Er hat dies dem Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Hinweis: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten sind jedoch von höherem Interesse, so dass ohne deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahme möglich ist. Diese Daten werden nicht gelöscht.
- 10 Haftungsausschlüsse
(1) Der Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken in der Person des Teilnehmers. Auf § 2 Abs. 2 dieser Teilnahmebedingungen wird verwiesen.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für an der Kleiderbeutelabgabe zur Verwahrung abgegebene Kleiderbeutel und deren Inhalte (z. B. Kleidung, Brillen, Schlüssel, Handys etc.).
(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt (z. B. behördliche Anordnung, Unwetter, Terrordrohung, Feuer) berechtigt und aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzubrechen bzw. abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Organisationsbeitrages oder weitergehende Schadenersatzansprüche.
- 11 Haftungsbegrenzung
(1) Die Ansprüche der Teilnehmer gegen den Veranstalter auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach den Bestimmungen von §10 dieser Teilnahmebedingungen.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter unbeschränkt.
(3) Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Veranstalter unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf das Fünffache des Organisationsbeitrages sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Vertragserfüllung typischerweise gerechnet werden muss.
- 12 Prämienauszahlung
(1) Die Platzierungsprämien aller Wettbewerbe, sofern ausgeschrieben, werden anhand der offiziellen Ergebnisliste errechnet und ausgezahlt. Diese wird nach Beendigung der Einspruchsfrist auf der Internetseite veröffentlicht. Nach dem Erscheinen der offiziellen Ergebnisliste werden alle Sieger wie ausgeschrieben prämiert.
(2) Gesondert ausgeschriebene Prämien und Boni für Eliteathleten werden nur an Athleten mit einem gültigen Vertrag mit dem Förderverein LAV Tübingen e.V. ausgezahlt.
(3) Der Veranstalter informiert die Gewinner der Altersklassen und der Sonderwertungen entsprechend der Ausschreibungsbedingungen nach der Veranstaltung schriftlich. Zusätzliche Geld- oder Sachprämien, die für die einzelnen Wettbewerbe gesondert ausgelobt werden können, werden nach der Veranstaltung an die Gewinner versandt.
(4) Ein Teilnehmer verliert jeden Anspruch auf eine Prämie und hat eventuell bereits erhaltene Prämien an den Veranstalter zurückzuzahlen, sollte er nach § 8 disqualifiziert werden.
- 13 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Stuttgart.